Brich das Schweigen, Du hast Rechte und es gibt Hilfe.
Derzeit kann nach zwei Jahren Ehe oder Zusammenleben eine Niederlassungserlaubnis (permanente Aufenthaltsgenehmigung) unabhängig vom Ehemann erwirkt werden. Die deutsche Rechtsprechung beschützt Dich und die Kinder aus bikulturellen Ehen. Es gibt Institutionen, Organisationen, Vereine und Projekte, die Dir zur Seite stehen, die Dich bei rechtlichen Dingen beraten können und Dir auch psychologische oder Hilfe anderer Art anbieten. |


