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Jeden Dienstag Beratung Soziale Beratung zum Flyer violencia domestica

1. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
www.integrationsbeauftragte.de

2. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Der Beauftragte für Integration und Migration -
www.integrationsbeauftragter-berlin.de
oder: www.berlin.de/lb/intmig

3. Landesamt für Burger- und Ordnungsangelegenheiten
www.berlin.de/labo

4. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF
www.bamf.de

5. Integration in Deutschland
www.integration-in-deutschland.de/
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Behörden in Berlin

Die Mitarbeiter dieser Frauenhäuser sprechen in der Regel kein Spanisch. Bitte eine Freundin, die Deutsch spricht, Dich zu begleiten oder ruf uns unter Tel. 39 48 03 01 an, wir helfen Dir.

1. Familiengericht

Hier findest du rechtliche Unterstützung, wenn Du Opfer häuslicher Gewalt bist. Wende Dich an die Rechtsantragstelle, fülle das Formular aus und erkläre deinen Fall. Der Richter wird sofort entscheiden, dass das Opfer sechs Monate lang in der Wohnung bleiben darf. Wenn du dich trennen oder die Scheidung einreichen möchtest, solltest du einen Rechtsbeistand beantragen. Auch dies kannst Du im Familiengericht tun.

In Berlin gibt es zwei Familiengerichte:

  • Tempelhof-Kreuzberg, Tel. 25 85 0
    (für die Bezirke: Steglitz, Zehlendorf, Schöneberg,
    Wilmersdorf, Tempelhof, etc.)
  • Pankow-Weißensee. Tel. 47 80 40
    (für die Bezirke: Pankow-Weißensee, Mitte,
    Tiergarten y Wedding)

2. Jugendamt

Das Jugendamt vertritt die Rechte von Kindern bis zu 16 Jahren. Ein Jugendamt gibt es in jedem Bezirksrathaus.

3. Frauenbeauftragte

In jedem Bezirksrathaus arbeitet eine Frauenbeauftragte, die sich für die Rechte der Frauen einsetzt, egal welcher Nationalität sie angehören. Sie unterstützt die Frauen in Fragen wie Arbeit, Bildung, Kinderbetreuung oder Gewalt in der Familie.